Voraussetzung:

- Teilnehmer muss mindesten seit 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- Mindestalter: 25 Jahre
- für Krafträder auch mit Beiwagen bis 125cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 KW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt
- Berechtigung gilt nur in Deutschland
- keine Aufstiegsmöglichkeiten!
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

- mit zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

- Einschluss der Klassen AM, L
- Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleitetem Fahren 17 Jahre (B17)
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste HIlfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

- Anhängerregelung:
- Anhänger mit z G max. 750 kg immer erlaubt
- Anhängrt mit z G über 750 kg erlaubt, wenn z G der Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt
Kombinationen aus Kfz der Klasse B und Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg
und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 750 kg.
Die zG des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.

- Mindestalter: 18 Jahre (beim Begleitenden Fahren 17 Jahre)
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B
- beinhaltet Klasse: keine
- Sehvermögen: Sehtest
- 1. Hilfe: lebensrettende Sofortmaßnahmen
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum max. 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder:

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum max. 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum max. 50 cm³
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse (ohne die Masse der Batterie) max. 350 kg

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

beinhaltet Klasse: Keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeugart: Schwere Krafträder

- Schwere Krafträder ( Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
- Mindestalter: 24 Jahre - 20 Jahre nach mindestens 2 -jährigem Vorbesitz der Klasse A 2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- beinhaltet Klasse. A 2, A 1, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeugart: Leichkrafträder

- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer. ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

beinhaltet Klasse: AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeugart: mittelschwere Krafträder

- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung max. 35 kW.

- Verhältnis Leistung zur Leermasse: max. 0,2 kW / kg.

Mindestalter. 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

beinhaltet Klasse: A 1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: lebensrettende Sofortmaßnahmen